Makler-Alleinauftrag sinnvoll?
Die Frage nach der Auftragsart an einen Makler beschäftigt logischerweise jeden Immobilien-Verkäufer bzw. –Vermieter. Hierüber ist man sich selbst in der Maklerschaft nicht einig.
Wie bei jedem Vertrag gibt es für jeden Vertragspartner immer Rechte und Pflichten. Beim Maklervertrag ist es nicht anders. Während der Makler bei einem Alleinauftrag extra vereinbart hat, dass er alleine tätig ist, hat er andererseits aber die Pflicht eine entsprechende Aktivität zu erbringen und ggf. auch nachzuweisen. Bei Nichterbringung droht Schadenersatzpflicht. Andererseits ist bei dieser Vertragsart der Verkäufer in der Vertragslaufzeit an den Makler gebunden.
Man kann es kurz darstellen:
Ein guter und aktiver Makler wird im Wesentlichen mit Alleinaufträgen mit Verweisungsklausel *) arbeiten. Das hat für den Auftraggeber den Vorteil, dass der Makler offen agieren kann und auch durch Verkaufsschilder am Objekt, Nachbarinformationen, OPEN HOUSE-Veranstaltungen u.v.a. ein sehr breites Marketing betreiben kann. Der Makler verpflichtet sich dazu im Vertrag.
Das Gegenteil ist bei einer Vertragsart ohne Verweisungsklausel der Fall, denn der Makler ist gezwungen anonym zu arbeiten. Wie will er denn das Objekt publizieren, wenn er immer Angst haben muss, dass der von ihm aufmerksam gemachte Interessent den Verkäufer direkt ausfindig macht und bei ihm direkt ohne Provision kauft? Die Gefahr, dass er seinen Marketing-Aufwand nicht bezahlt bekommt, ist groß. Die Folge ist, dass er möglichst verdeckt und vorsichtig agiert. Er muss gerade die sehr hochwirksamen Marketing-Tools weglassen.
Noch schlimmer ist es bei einem Allgemeinen Maklerauftrag, bei dem der Auftraggeber unter Umständen mehrere Makler beauftragt. Der Makler darf bei dieser Art der Beauftragung auch nur seinen Bestand durchforsten und ansonsten „abwarten“. Der Auftraggeber bindet sich an nichts, aber auch der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, aktiv zu sein. Die Folge ist mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der Verkauf bzw. die Vermietung sehr lange Zeit benötigen. Der erzielbare Preis wird nicht überragend sein. Angebot und Nachfrage bestimmen in einer Marktwirtschaft bekannterweise den Preis.
Zusammengefaßt: Wenn jemand eine Immobilie zeitnah verkaufen bzw. vermieten möchte, dann ist er gut beraten, mit einem guten und vertrauensvollen Makler einen Alleinauftrag abzuschließen. Wichtig ist mir noch zu erwähnen, dass ein Makler, der den höchsten Kaufpreis in kürzester Zeit verspricht, mit Vorsicht zu sehen ist.
*) Bei Vereinbarung einer Verweisungsklausel muss der Auftraggeber alle an ihn herantretenden Interessenten an den Makler weiterleiten.

